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   BGH, 10.08.2022 - 3 StR 187/22   

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BGH, 10.08.2022 - 3 StR 187/22 (https://dejure.org/2022,23165)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2022 - 3 StR 187/22 (https://dejure.org/2022,23165)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2022 - 3 StR 187/22 (https://dejure.org/2022,23165)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 8 Abs. 1 VStGB; § 52 StGB; § 129a StGB; § 129b StGB; § 211 StGB; § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO
    Kriegsverbrechen gegen Personen (Tenorierung; Konkurrenzen mit Mord und mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Tateinheit; Klarstellungsfunktion)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 1 Nr 1 VStGB, § 8 Abs 1 Nr 3 VStGB, § 8 Abs 4 S 1 VStGB, § 52 Abs 1 StGB, § 129a Abs 1 Nr 1 StGB
    Kriegsverbrechen gegen Personen, Mord und mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland: Konkurrenzverhältnis

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 211 StGB, § 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB, § 8 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 Satz 1 VStGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 52 Abs. 1 StGB, § 8 Abs. 1 VStGB, § 8 VStGB, § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Erfüllung verschiedener Tatbestände des Kriegsverbrechens gegen Personen durch dieselbe Handlung als Tateinheit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung der Erfüllung verschiedener Tatbestände des Kriegsverbrechens gegen Personen durch dieselbe Handlung als Tateinheit

  • rechtsportal.de

    Bewertung der Erfüllung verschiedener Tatbestände des Kriegsverbrechens gegen Personen durch dieselbe Handlung als Tateinheit

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung wegen Kriegsverbrechen in Syrien rechtskräftig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 319
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.01.2021 - 3 StR 564/19

    Zur Immunität eines staatlichen Hoheitsträgers bei Kriegsverbrechen

    Auszug aus BGH, 10.08.2022 - 3 StR 187/22
    Indes ist nicht ausgeschlossen, dass einer der Tatbestände hinter einen anderen etwa wegen des Grundsatzes der Spezialität zurücktritt; dies bleibt im Einzelfall zu prüfen (vgl. zum Kriegsverbrechen der entwürdigenden oder erniedrigenden Behandlung bei einem durch dieselbe Handlung verwirklichten Kriegsverbrechen der Folter BGH, Urteil vom 28. Januar 2021 - 3 StR 564/19, BGHSt 65, 286 Rn. 79 mwN; s. auch Werle/Jeßberger, Völkerstrafrecht, 5. Aufl., Rn. 1549).

    bb) Für die nach dem allgemeinen Strafrecht verwirklichten Tatbestände des Mordes und der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland gelten die allgemeinen Konkurrenzregeln (s. BGH, Urteil vom 28. Januar 2021 - 3 StR 564/19, BGHSt 65, 286 Rn. 82 mwN).

    b) Vor dem dargelegten Hintergrund sind die verwirklichten Tatbestände des Kriegsverbrechens gegen Personen gemäß § 8 VStGB in der Urteilsformel trotz der einheitlichen gesetzlichen Überschrift aus Klarstellungsgründen näher zu bezeichnen (s. auch BGH, Urteil vom 28. Januar 2021 - 3 StR 564/19, juris, vor Rn. 1; abweichend aber BGH, Beschluss vom 10. August 2021 - 3 StR 394/20, juris); die Soll-Vorschrift des § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO steht einer solchen präziseren Fassung nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2019 - 3 StR 2/19, BGHR StGB § 244 Abs. 4 Urteilsformel 1 Rn. 6; Sander in Festschrift Werle, 2022, S. 895, 901 f.).

  • BGH, 21.09.2020 - StB 28/20

    Kriegsverbrechen gegen Personen durch schwerwiegend entwürdigende oder

    Auszug aus BGH, 10.08.2022 - 3 StR 187/22
    aa) Die Erfüllung verschiedener Tatbestände des Kriegsverbrechens gegen Personen nach § 8 Abs. 1 VStGB durch dieselbe Handlung kann grundsätzlich als Tateinheit zu bewerten sein (s. im Ergebnis ebenso BGH, Beschluss vom 21. September 2020 - StB 28/20, juris Rn. 24; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Februar 2019 - AK 4/19, BGHR VStGB § 8 Abs. 1 Konkurrenzen 1 Rn. 25).
  • BGH, 18.12.2018 - StB 52/18

    Strafklageverbrauch und prozessualer Tatbegriff bei mitgliedschaftlicher

    Auszug aus BGH, 10.08.2022 - 3 StR 187/22
    Das Organisationsdelikt wird von den ausgeurteilten Kriegsverbrechen ebenfalls nicht erfasst (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - StB 52/18, BGHSt 64, 1 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 19.03.2019 - 3 StR 2/19

    Einbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung (Versuch;

    Auszug aus BGH, 10.08.2022 - 3 StR 187/22
    b) Vor dem dargelegten Hintergrund sind die verwirklichten Tatbestände des Kriegsverbrechens gegen Personen gemäß § 8 VStGB in der Urteilsformel trotz der einheitlichen gesetzlichen Überschrift aus Klarstellungsgründen näher zu bezeichnen (s. auch BGH, Urteil vom 28. Januar 2021 - 3 StR 564/19, juris, vor Rn. 1; abweichend aber BGH, Beschluss vom 10. August 2021 - 3 StR 394/20, juris); die Soll-Vorschrift des § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO steht einer solchen präziseren Fassung nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2019 - 3 StR 2/19, BGHR StGB § 244 Abs. 4 Urteilsformel 1 Rn. 6; Sander in Festschrift Werle, 2022, S. 895, 901 f.).
  • BGH, 10.08.2021 - 3 StR 394/20

    Verurteilungen im Zusammenhang mit Erschießungen auf einer Mülldeponie nahe Tabka

    Auszug aus BGH, 10.08.2022 - 3 StR 187/22
    b) Vor dem dargelegten Hintergrund sind die verwirklichten Tatbestände des Kriegsverbrechens gegen Personen gemäß § 8 VStGB in der Urteilsformel trotz der einheitlichen gesetzlichen Überschrift aus Klarstellungsgründen näher zu bezeichnen (s. auch BGH, Urteil vom 28. Januar 2021 - 3 StR 564/19, juris, vor Rn. 1; abweichend aber BGH, Beschluss vom 10. August 2021 - 3 StR 394/20, juris); die Soll-Vorschrift des § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO steht einer solchen präziseren Fassung nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2019 - 3 StR 2/19, BGHR StGB § 244 Abs. 4 Urteilsformel 1 Rn. 6; Sander in Festschrift Werle, 2022, S. 895, 901 f.).
  • BGH, 20.02.2019 - AK 4/19

    Anordnung der Untersuchungshaft und deren Fortdauer über sechs Monate hinaus

    Auszug aus BGH, 10.08.2022 - 3 StR 187/22
    aa) Die Erfüllung verschiedener Tatbestände des Kriegsverbrechens gegen Personen nach § 8 Abs. 1 VStGB durch dieselbe Handlung kann grundsätzlich als Tateinheit zu bewerten sein (s. im Ergebnis ebenso BGH, Beschluss vom 21. September 2020 - StB 28/20, juris Rn. 24; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Februar 2019 - AK 4/19, BGHR VStGB § 8 Abs. 1 Konkurrenzen 1 Rn. 25).
  • BGH, 05.10.2023 - AK 56/23

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des

    Das Organisationsdelikt der Vereinigungsmitgliedschaft wird von dem Kriegsverbrechen zumindest nicht erfasst (s. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2018 - StB 52/18, BGHSt 64, 1 Rn. 18 mwN; vom 10. August 2022 - 3 StR 187/22, NStZ-RR 2022, 319, 320).

    Das spezifische Tatunrecht von Mord wird durch das Kriegsverbrechen gegen Personen durch Tötung nicht abgedeckt (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 10. August 2022 - 3 StR 187/22, NStZ-RR 2022, 319).

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